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   BGH, 08.03.2022 - II ZR 41/21   

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BGH, 08.03.2022 - II ZR 41/21 (https://dejure.org/2022,7434)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2022 - II ZR 41/21 (https://dejure.org/2022,7434)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2022 - II ZR 41/21 (https://dejure.org/2022,7434)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.04.1981 - VIII ZR 159/80

    Zeitpunkt der Erhebung von Zulässigkeitsrügen

    Auszug aus BGH, 08.03.2022 - II ZR 41/21
    Da über die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung für die Prozesskosten nur einmal und nicht in jeder Instanz erneut entschieden werden soll, ist in der Revisionsinstanz bzw. im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde die Rüge der mangelnden Sicherheitsleistung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung erst in dieser Instanz eingetreten sind oder wenn die Rüge in den Vorinstanzen ohne Verschulden nicht erhoben worden ist (§§ 111, 532 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 1. April 1981 - VIII ZR 159/80, NJW 1981, 2646; Urteil vom 15. Mai 2001 - XI ZR 243/00, NJW 2001, 3630 Rn. 7).

    Sie kann daher in der Revisionsinstanz bzw. im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere dann nicht mehr erhoben werden, wenn die Voraussetzungen für eine Sicherheitsleistung bereits in der Berufungsinstanz vorlagen, Sicherheit aber nur für die Kosten erster und zweiter Instanz verlangt wurde (BGH, Urteil vom 1. April 1981 - VIII ZR 159/80, NJW 1981, 2646; Urteil vom 23. November 1989 - IX ZR 23/89, WM 1990, 373, 374; Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZR 150/05, juris Rn. 9).

  • BGH, 23.11.1989 - IX ZR 23/89

    Zulassung der Rüge der mangelnden Sicherheitsleistung im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 08.03.2022 - II ZR 41/21
    Sie kann daher in der Revisionsinstanz bzw. im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere dann nicht mehr erhoben werden, wenn die Voraussetzungen für eine Sicherheitsleistung bereits in der Berufungsinstanz vorlagen, Sicherheit aber nur für die Kosten erster und zweiter Instanz verlangt wurde (BGH, Urteil vom 1. April 1981 - VIII ZR 159/80, NJW 1981, 2646; Urteil vom 23. November 1989 - IX ZR 23/89, WM 1990, 373, 374; Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZR 150/05, juris Rn. 9).

    Der Antrag der Beklagten zu 2 könnte deshalb nur zugelassen werden, wenn die Klägerin die Verspätung des Antrags nicht rügen würde (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1989 - IX ZR 23/89, WM 1990, 373, 375).

  • BGH, 23.10.2018 - XI ZR 549/17

    Prozesskostensicherheit: Ausnahmetatbestand des völkerrechtlichen Vertrages im

    Auszug aus BGH, 08.03.2022 - II ZR 41/21
    Die Rüge der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozesskosten gehört zu den die Zulässigkeit der Klage betreffenden verzichtbaren Rügen im Sinn von § 532 ZPO, die gemäß § 282 Abs. 3 ZPO grundsätzlich vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache, und zwar für alle Rechtszüge, erhoben werden müssen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - XI ZR 549/17, WM 2018, 2242 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 19.07.2007 - IX ZR 150/05

    Zeitpunkt für die Erhebung der Rüge mangelnder Prozesskostensicherheit

    Auszug aus BGH, 08.03.2022 - II ZR 41/21
    Sie kann daher in der Revisionsinstanz bzw. im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere dann nicht mehr erhoben werden, wenn die Voraussetzungen für eine Sicherheitsleistung bereits in der Berufungsinstanz vorlagen, Sicherheit aber nur für die Kosten erster und zweiter Instanz verlangt wurde (BGH, Urteil vom 1. April 1981 - VIII ZR 159/80, NJW 1981, 2646; Urteil vom 23. November 1989 - IX ZR 23/89, WM 1990, 373, 374; Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZR 150/05, juris Rn. 9).
  • BGH, 15.05.2001 - XI ZR 243/00

    Sicherheitsleistung eines im Ausland ansässigen Beklagten

    Auszug aus BGH, 08.03.2022 - II ZR 41/21
    Da über die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung für die Prozesskosten nur einmal und nicht in jeder Instanz erneut entschieden werden soll, ist in der Revisionsinstanz bzw. im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde die Rüge der mangelnden Sicherheitsleistung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung erst in dieser Instanz eingetreten sind oder wenn die Rüge in den Vorinstanzen ohne Verschulden nicht erhoben worden ist (§§ 111, 532 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 1. April 1981 - VIII ZR 159/80, NJW 1981, 2646; Urteil vom 15. Mai 2001 - XI ZR 243/00, NJW 2001, 3630 Rn. 7).
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   BGH, 03.05.2022 - II ZR 41/21   

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https://dejure.org/2022,11214
BGH, 03.05.2022 - II ZR 41/21 (https://dejure.org/2022,11214)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2022 - II ZR 41/21 (https://dejure.org/2022,11214)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - II ZR 41/21 (https://dejure.org/2022,11214)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.04.2011 - II ZR 263/08

    Persönliche Haftung von GmbH-Gesellschaftern nach Abtretung einer Forderung der

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - II ZR 41/21
    Abgesehen davon, dass auch bei nicht ausreichendem freien Vermögen der Beklagten zu 1 wegen der - jedenfalls nicht ersichtlich ausgeschlossenen - Möglichkeit einer Verwertung der Geschäftsanteile der Klägerin durch Übertragung auf die Mitgesellschafterin/einen Dritten ein Verstoß gegen § 30 GmbHG noch nicht feststünde (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2011 - II ZR 263/08, ZIP 2011, 1104 Rn. 20), ist davon auszugehen, dass bei einer bilanziell gebotenen massiven Abwertung der Beklagten zu 1 auch der Verkehrswert der Geschäftsanteile der Klägerin erheblich gemindert wäre.
  • BGH, 28.02.2018 - XII ZR 76/16

    Darlegen einer Gehörsverletzung i.R.e. Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - II ZR 41/21
    Entgegen der Ansicht der Beklagten liegt auch keine eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs darin, dass der Senat gemäß § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 1 ZPO von einer näheren Begründung seiner Entscheidung abgesehen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 76/16, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 12.11.2019 - II ZR 262/18

    Erreichen der Mindestbeschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde; Bestimmung des

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - II ZR 41/21
    An die anderslautende Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts ist der Senat nicht gebunden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - II ZR 262/18, ZInsO 2020, 440 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZB 274/09

    Möglichkeit der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Kenntnisnahme

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - II ZR 41/21
    Dass es der Ansicht der Beklagten nicht gefolgt ist, stellt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012 - IX ZB 274/09, juris Rn. 2 mwN).
  • BFH, 05.09.2023 - X E 4/23

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Gegenstandswert der Nichtzulassungsbeschwerde

    Allerdings gilt dies der höchstrichterlichen Rechtsprechung zufolge dann nicht, wenn die verfolgten Ansprüche wirtschaftlich identisch sind; maßgeblich ist in einem solchen Fall nach dem Rechtsgedanken des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG nur der höchste Einzelwert (vgl. Senatsbeschluss vom 29.01.2016 - X B 93/15, BFH/NV 2016, 776, Rz 34; Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 28.04.2022 - V ZR 78/21, Rz 3, m.w.N. und vom 03.05.2022 - II ZR 41/21, Rz 2).
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